Nun ist es amtlich: Der besondere Kündigungsschutz der Mieter in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt und veräußert werden, wurde von der Hessischen Landesregierung verringert. Die entsprechende Verordnung wurde inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Danach gilt in 10 hessischen Städten (Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kelsterbach, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus, Oberursel, Maintal, Kelkheim und Schwalbach im Taunus) für Erwerber von Mietwohnungen, die zuvor in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, nur noch für 5 Jahre nach Eigentumserwerb eine Sperrfrist, innerhalb der eine Eigenbedarfskündigung nicht ausgesprochen werden darf. Bisher betrug die Kündigungssperrfrist in 12 hessischen Kommunen 10 Jahre.
„Gerade in der heutigen Zeit, in der wieder klare Tendenzen für einen angespannten Wohnungsmarkt in den größeren hessischen Städten festzustellen sind, ist dies das falsche Signal an die Akteure am Wohnungsmarkt", erklärte der Verbandsdirektor des Hessischen Mieterbundes, Jost Hemming, in Wiesbaden. „Diese Vorschrift wurde erlassen, um Mieter in bestimmten Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. Mit der Halbierung der Kündigungssperrfrist wurde der Schutz nun verringert", erklärte Hemming weiter. Mittelfristig müsse befürchtet werden, dass wieder eine steigende Zahl von Mieterhaushalten zum Spielball von Umwandlungsspekulanten werden, die den Mieterinnen und Mietern das Leben schwer machen.
Einziges Trostpflaster: In all den Fällen, in denen an den vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an die Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum vor dem 31. Dezember 2009 veräußert worden ist, gilt die 10-jährige Kündigungssperrfrist weiterhin. Als Zeitpunkt der Veräußerung gilt das Datum der Protokollierung des notariellen Kaufvertrages. Für die Mieterinnen und Mieter, bei denen also schon die umgewandelte Wohnung verkauft wurde, sei somit zumindest ein gewisser Bestandsschutz mit der 10-jährigen Sperrfrist gewahrt, erklärte Hemming abschließend.