Die Nassauische Heimstätte hat in einem Schreiben an den Deutschen Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. die Antwort auf die Frage verweigert, an welchen Standorten die Nassauische Heimstätte den Verkauf von rund 7.000 Wohnungen plant. „Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die beabsichtigten Verkaufstandorte nicht veröffentlichen, sondern vor einem Verkaufsstart zuerst die Mieter und die Repräsentanten vor Ort informieren", heißt es in einem Antwortschreiben des Leitenden Geschäftsführers der Nassauischen Heimstätte, Bernhard Spiller, an den Hessischen Mieterbund.
Dieser hatte Ende März von der Nassauischen Heimstätte Auskunft darüber verlangt, an welchen Standorten die Nassauische Heimstätte den Verkauf von wie viel Wohnungen plant und ob auch ein Verkauf an Dritte geplant sei. Darüber hinaus wollte der Mieterbund wissen, wie sichergestellt werden soll, dass die Mieter im Falle des Verkaufs ihrer Wohnungen an Dritte nicht durch überzogene Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen mit explosionsartig steigenden Mieten aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Hierauf teilte die Nassauische Heimstätte mit, dass bei einer Veräußerung an Dritte geplant sei, „im Kaufvertrag eine Sozialklausel" zu verankern, „die weitestgehenden Mieterschutz gewährleistet."
„Die Auskunftsverweigerung über die Standorte der geplanten Wohnungsverkäufe kann vom Mieterbund Hessen nicht akzeptiert werden. Die Mieterinnen und Mieter der Nassauischen Heimstätte haben gerade im Hinblick auf die vom Unternehmen stets betonte soziale Ausrichtung einen Anspruch darauf, frühzeitig zu erfahren, ob und inwieweit sie von dem Verkaufsprogramm betroffen sind", erklärte der Vorsitzende des Mieterbundes Hessen, Wolfgang Hessenauer, in Wiesbaden. „Wir müssen daher darauf bestehen, dass die Nassauische Heimstätte die notwendige Transparenz herstellt."
Auch die angedachte Regelung, Schutzrechte für Mieter lediglich im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zu vereinbaren, sieht man beim Mieterbund Hessen skeptisch. „Nach unseren Erfahrungen mit Wohnungsverkäufen in der Vergangenheit reicht dies nicht aus", erklärte Hessenauer. Häufig halte der Käufer Absprachen nicht ein oder „vergisst" sie. Spätestens wenn die Wohnungen „en Block" oder einzeln weiterverkauft werden, gehen die Schutzrechte verloren. Wenn Wohnungen an Dritte verkauft würden, müssten die sozialen Schutzrechte einzelvertraglich geregelt und in den individuellen Mietverträgen festgeschrieben werden. Nur eine solche Lösung gewähre den Mieterinnen und Mietern halbwegs Sicherheit vor Überforderungen. Deshalb müsse man auch im Falle der Wohnungsverkäufe durch die Nassauische Heimstätte darauf dringen, dass solche einzelvertraglichen Schutzrechte festgeschrieben werden.
„Der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. hält Wohnungsverkäufe - gleich, ob von Bund, Land, Kommune oder Nassauische Heimstätte - grundsätzlich für falsch. Wenn aber unsere Appelle, den ,Verkauf des Tafelsilbers' aufzugeben, erfolglos bleiben, muss sichergestellt werden, dass die Verkäufe sozialverträglich erfolgen. Hierzu müssen Schutzrechte für die Betroffenen ausgehandelt und vereinbart werden. Vor allem muss aber auch sichergestellt sein, dass diese Schutzrechte den Mietern auf Dauer garantiert werden", erklärte Hessenauer.
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